Im Zuge der Panama Papers

Ein dunkles Raunen ging durch die Öffentlichkeit, als im April die Panama Papers ihrengrossen Auftritt hatten. Die Panama Papers handeln von einem grossen Datenhaufen, den eine auf Anonymität bedachte Quelle einer panamaischen Kanzlei entwendet hat, um ihn dann einer überregionalen Tageszeitung kostenlos zukommen zu lassen. Der Auftrag: an die Öffentlichkeit bringen; das Motiv: undurchsichtig; die Story: Vermögensstrukturen über Offshore-Firmen. Eine Story, die Zündstoff bietet für spekulative und wertende Berichterstattungen und die dazu führt, dass die grenzüberschreitende Vermögensstrukturierung als etwas Negatives verurteilt und in eine unmoralische Ecke gedrängt wird. Und damit die Realität verdreht.
Vermögen ist so vielfältig wie die Menschen, die dahinter stehen, und beschränkt sich nicht auf Bankkonten, Portfolios oder Liegenschaften. Kunden des liechtensteinischen Treuhandwesens stehen vor grossen, komplexen Vermögenssituationen und stammen aus Ländern mit unterschiedlichen politischen und wirtschaftlichen Ausgangslagen. Mit ihren Vermögen wollen sie bestimmte Ziele erreichen, beispielsweise im familiären, unternehmerischen oder philanthropischen Bereich. Ziele, die voraussetzen, dass das relevante Vermögen geordnet, mit Weitsicht geplant und rechtlich gesichert wird. Sie wenden sich Liechtenstein zu, weil es eines der wenigen Länder ist, das ein sicheres, stabiles und rechtsstaatliches Umfeld bietet und Expertise in der langfristigen Vermögensplanung und Vermögenssicherung nachweisen kann; die wesentlichen Grundvoraussetzungen für langfristig ausgerichtete Vermögensstrukturen.
Einen Zweck erfüllen
Der Sinn von Vermögensstrukturen liegt darin, mit einem Vermögen einen langfristigen und oft mehrere Generationen umfassenden Zweck erfüllen zu können. Das Ziel von treuhänderisch aufgesetzten Vermögensstrukturen ist, die Rechts- und Planungssicherheit für solches Vermögen zu erhöhen, es vor ungerechtfertigten Zugriffen und Ausbeutung zu schützen, die legitime Privatsphäre der dahinter stehenden Familien oder Personen zu wahren und eine zukünftige Nachlassabwicklung zu planen und zu vereinfachen.
In manchen Fällen macht es Sinn, bei einer Vermögensstruktur Offshore-Gesellschaften (Panama, British Virgin Islands, etc.) einzubinden, schlicht weil diese kostengünstiger, unbürokratischer und deshalb wettbewerbsfähiger sind. Hier gilt es klar festzuhalten, dass Offshore-Firmen und Gesellschaften an sich (Stiftungen, Anstalten, Aktiengesellschaften, etc.) nicht in der Absicht entstanden, um irgendwelche illegalen oder kriminellen Geschäfte abwickeln oder Steuern umgehen zu können, sondern um unternehmerisches und weitsichtiges Handeln zu ermöglichen. Sie sind ein Bestandteil des Wirtschaftssystems und ermöglichen als gesetzlich verankerte Rechtsinstrumente, wirtschaftliche, haftungsrechtliche oder handelsrechtliche Überlegungen überhaupt umsetzen und politische und wirtschaftliche Risiken mindern zu können. Vermögen, dem ein langfristig ausgerichteter Zweck zugrunde liegt, braucht ein stabiles Fundament.
Sorgfaltspflichten einhalten
Wenn ein liechtensteinischer Treuhänder Offshore-Gesellschaften in die Vermögensstrukturierung einbindet, dann muss er diesbezüglich die liechtensteinischen Sorgfaltspflichten einhalten. Zweck derselben ist, Geschäftsbeziehungen mit einem wachsamen Auge zu betrachten und allfälliges Missbrauchspotenzial frühzeitig aufzudecken. Liechtenstein befolgt seit langem international anerkannte Sorgfaltspflichtregeln und ist führend in der Bekämpfung von Geldwäscherei. Auf internationaler Ebene erhält Liechtenstein wiederkehrend bestätigt, dass ein umsetzungsstarkes Aufsichtssystem verankert ist.
Eine gewisse Zurückhaltung vor einer vorschnellen und einseitigen Beurteilung von Vermögensstrukturen und Offshore ist also angebracht. Im Zuge der Panama Papers ist aufgefallen, dass Medienakteure erstmals eingeräumt haben, dass der Besitz von Offshore-Gesellschaften nicht per se als illegal taxiert werden kann. Das liesse sich als kleiner Erfolg in der Richtigstellung von Fakten werten, wenn die Medienakteure nicht gleichzeitig Zweifel an der Ethik schüren würden.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.