Nicht alles Feuerwerk ist erlaubt
In einer Mitteilung vom Dienstag erinnert die Eidgenössische Zollverwaltung daran, dass für den Import von Feuerwerkkörper eine Einfuhrbewilligung notwendig ist. Zu "Vergnügungszwecken" dürften jedoch pyrotechnische Gegenstände bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm ohne Bewilligung eingeführt werden.
Allerdings sind nicht alle Feuerwerkkörper hierzulande erlaubt. Nicht zugelassen ist grundsätzlich Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert. Das betrifft alle Knallkörper, die nicht vor deren Explosion durch eine Ladung vertikal wegbefördert werden.
Verboten sind auch sogenannte Lady-Crackers, die länger als 22 Millimeter sind oder einen Durchmesser grösser als drei Millimeter aufweisen, sowie Knallteufel mit einem Satzgewicht über 2,5 Milligramm.
Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert, dass die Feuerwerkskörper beschlagnahmt werden und die Person angezeigt wird, wie die Zollverwaltung weiter schreibt. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.