Wer Feuerwerkkörper in die Schweiz einführt, darf dies, sofern die pyrotechnische Ware nicht mehr als 2,5 Kilogramm wiegt. Spektakulärer ist sowieso der Besuch einer der öffentlichen Feiern. (Archivbild) (Bild 1 von 1)
, Foto von Keystone/MANUEL LOPEZ