Wer Feuerwerkkörper in die Schweiz einführt, darf dies, sofern die pyrotechnische Ware nicht mehr als 2,5 Kilogramm wiegt. Spektakulärer ist sowieso der Besuch einer der öffentlichen Feiern. (Archivbild)
Wer Feuerwerkkörper in die Schweiz einführt, darf dies, sofern die pyrotechnische Ware nicht mehr als 2,5 Kilogramm wiegt. Spektakulärer ist sowieso der Besuch einer der öffentlichen Feiern. (Archivbild) (Bild 1 von 1) , Foto von Keystone/MANUEL LOPEZ