Bundesrat gegen Bundes-Nachrichtenagentur

Die Schweizerische Depeschenagentur (sda) hat derzeit keinen gesetzlich verankerten Service-public-Auftrag. Der Bundesrat prüft jedoch die Förderung des Agenturjournalismus im Rahmen des neuen Mediengesetzes, wie er in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion der SP-Fraktion schreibt. Die Vernehmlassung dazu soll im Juni eröffnet werden.
Der direkten Beteiligung des Bundes an einer Nachrichtenagentur steht der Bundesrat kritisch gegenüber. Als Gründe führt er die Staatsunabhängigkeit und die freie Meinungsbildung an. Seiner Meinung nach ist eine Beteiligung auch nicht nötig, um das Anliegen der SP umzusetzen.
Diese macht sich mit der Motion für eine finanzielle Unterstützung der sda stark. Als Variante soll eine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung des Bundes an einer neuen, nicht-gewinnorientierten Nachrichtenagentur geprüft werden.
Mediale Grundversorgung gefährdet
Nach Ansicht der SP ist die sda ein zentraler Pfeiler des medialen Service public. Der massive Personalabbau gefährde aber die mediale Grundversorgung der Schweiz, schreibt die Fraktion in der Begründung ihrer Motion. Die Vielfalt der Informationen sei in Frage gestellt, insbesondere in der französischen und italienischen Schweiz. Damit komme die unabhängige und demokratische Meinungs- und Willensbildung unter Druck.
Auch die BDP-Fraktion macht sich mit einer Motion für den Agenturjournalismus stark. Sie verlangt, dass der Bund Leistungen von gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützt, um Umfang, Qualität und nationale Kohäsionswirkung zu erhalten. Die sda hatte Anfang Jahr einen massiven Stellenabbau angekündigt. Eine Schwächung der sda schränke die inhaltliche Zuverlässigkeit und Qualität ein, schreibt die BDP.
Der Bundesrat lehnt beide Motionen ab, weil die Grundlagen für eine Förderung bereits in Arbeit sind. Heute könnte der Bund Nachrichtenagenturen im Rahmen des Sprachengesetzes für ihren Beitrag zum Sprachaustausch unterstützten. Ein entsprechender Antrag ist jedoch im Nationalrat gescheitert.
Demnächst entscheidet der Bundesrat über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung, damit die sda in den nächsten Jahren aus dem Gebührentopf unterstützt werden kann. Medienministerin Doris Leuthard hat dafür einen jährlichen Betrag von zwei Millionen Franken in Aussicht gestellt.
Gebühren nicht für Presseförderung
Abgelehnt hat der Bundesrat auch eine Motion des Freiburger CVP-Ständerats Beat Vonlanthen. Dieser verlangt, dass die Plafonierung der Gebühreneinnahmen der SRG bei 1,2 Milliarden gesetzlich verankert wird. Zudem sollen auch regionale und lokale Printmedien aus den Radio- und Fernsehgebühren gefördert werden. Vonlanthen möchte die SRG auch bei Werbung und bei Online-Angeboten weiter einschränken, um de Medienvielfalt zu stärken.
Laut Bundesrat werden die meisten Anliegen im Rahmen des Mediengesetzes geprüft. Für eine indirekte Presseförderung aus dem Gebührentopf gibt es nach seinen Angaben aber keine Verfassungsgrundlage. Der Bundesrat erinnert in seiner Stellungnahme auch daran, dass nicht die SRG für die rückläufigen Werbeeinnahmen der Presse verantwortlich ist. Diese würden zu den grossen Plattformen im Ausland fliessen, schreibt er in seiner Stellungnahme.
Nicht in Frage kommt für den Bundesrat eine einkommensabhängige Radio- und Fernsehgebühr. Er spricht sich gegen einen entsprechenden Prüfauftrag von Irène Kälin (Grüne/AG) aus.
In seiner Stellungnahme erinnert er daran, dass er ein einkommensabhängiges Finanzierungsmodell schon im Zusammenhang mit der neuen Haushaltsabgabe geprüft hat. Damals kam er zum Schluss, dass die Finanzierung über eine Erhöhung der direkten Bundessteuer vor allem den Mittelstand stark belasten würde. (sda)
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