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Umgang mit Firmenbussen bleibt umstritten

Unternehmen sollen im Ausland verhängte Bussen dann von den Steuern abziehen können, "wenn die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten". Das schlägt der Ständerat vor.
Sollen Unternehmen wie die UBS die im Ausland gegen sie verhängten Bussen hierzulande von den Steuern abziehen dürfen? Das Parlament ist sich in dieser Frage seit Jahren uneins. (Archivbild)
Sollen Unternehmen wie die UBS die im Ausland gegen sie verhängten Bussen hierzulande von den Steuern abziehen dürfen? Das Parlament ist sich in dieser Frage seit Jahren uneins. (Archivbild)
Er möchte mit diesem Vorschlag dem Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen zum Durchbruch verhelfen. Die Vorlage wird seit drei Jahren kontrovers diskutiert.

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