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Referenzzinssatz für Mieten sinkt noch nicht

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Mieterinnen und Mieter haben noch keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung: Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt vorerst auf dem Stand von 1,5 Prozent. (Symbolbild)
Mieterinnen und Mieter haben noch keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung: Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt vorerst auf dem Stand von 1,5 Prozent. (Symbolbild)
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.

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