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Bundesrat für besser erreichbare Poststellen

20 Minuten bis zur nächsten Post- oder Zahlungsverkehrsstelle. Diese einheitliche Zeitvorgabe für die Erreichbarkeit zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab 1. Januar. Der Bundesrat hat die entsprechende Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen.
Poststellen oder Postagenturen müssen für 90 Prozent der Bevölkerung in 20 Minuten erreichbar sein. (Symbolbild)
Poststellen oder Postagenturen müssen für 90 Prozent der Bevölkerung in 20 Minuten erreichbar sein. (Symbolbild)
Er folgt damit den Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Freitag mitteilte.

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