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Übergangsfrist für Ölheizungen

Das Aus für die Ölheizungen soll etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten.
Das faktische Ölheizungsverbot soll erst ab 2026 gelten, nicht schon ab 2023. Die Nationalratskommission will den Kantonen entgegen kommen. (Themenbild)
Das faktische Ölheizungsverbot soll erst ab 2026 gelten, nicht schon ab 2023. Die Nationalratskommission will den Kantonen entgegen kommen. (Themenbild)
Das schlägt die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) vor. Einstimmig habe sich die Kommission bei der Beratung des CO2-Gesetzes für eine Bestimmung entschieden, welche die Kantone mittrügen, teilten die ...

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