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Referenzzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent

Der Referenzzinssatz für Mieten ist wie erwartet auf rekordtiefe 1,5 Prozent gefallen. Doch während der Satz seit 2009 sank, stiegen die Mieten weiter an. Forderungen nach tieferen Mieten können Vermieter höhere Unterhaltskosten und Investitionen entgegenstellen.
Ein Formular des Mieterinnen- und Mieterverbands erklärt, wie man eine Mietzinssenkung beantragt. (Symbolbild)
Ein Formular des Mieterinnen- und Mieterverbands erklärt, wie man eine Mietzinssenkung beantragt. (Symbolbild)
Es ist das erste Mal seit Juni 2015, dass der Referenzzinssatz sinkt. Der neue Referenzzinssatz gilt ab dem (morgigen) Freitag, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Donnerstag mitteilte.

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