Referendum gegen Sozialdetektive eingereicht
Knapp 75'500 Personen hätten das Referendum unterzeichnet, teilten die Verantwortlichen am Donnerstag mit. Rund 20'000 Unterschriften trafen aber zu spät ein und konnten von den Gemeinden nicht mehr überprüft werden. Nötig für ein Referendum sind 50'000 beglaubigte Unterschriften.
Lanciert wurde das Referendum im April von der Bürgerinnen- und Bürgergruppierung um die Autorin Sibylle Berg. Das von den eidgenössischen Räten im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht, und die Privatsphäre der Menschen werde aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung.
Die Räte verabschiedeten das Gesetz in der Frühjahrssession. Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.
Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.
Die Abstimmung ist für den 25. November geplant. Noch muss die Bundeskanzlei aber das Zustandekommen des Referendums bestätigen. Das Referendum war unter anderem von der SP, den Grünen, dem Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse sowie von Behinderten- und Seniorenorganisationen unterstützt worden. (sda)
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