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Keine gesetzliche Obergrenze für Kaderlöhne

Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die Chefs von bundesnahen Betrieben keine überrissenen Löhne erhalten. Das fordert die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK). Eine gesetzliche Obergrenze lehnt sie ab.
Manche Chefs von bundesnahen Betrieben verdienen zu viel. Darin sind sich die Kommissionen von National- und Ständerat einig. Die Ständeratskommission will aber kein Maximum ins Gesetz schreiben. (Symbolbild)
Manche Chefs von bundesnahen Betrieben verdienen zu viel. Darin sind sich die Kommissionen von National- und Ständerat einig. Die Ständeratskommission will aber kein Maximum ins Gesetz schreiben. (Symbolbild)
In der Bevölkerung stelle sie einen verbreiteten Unmut über zu hohe Gehälter für Kaderangestellte in bundesnahen Betrieben fest, schreibt die SPK in einer Mitteilung vom Dienstag.

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