Immunität von Staatsrat Maudet aufgehoben
Diese hatte Ende August Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Sie verdächtigt Maudet der Vorteilsnahme bei einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2015.
Die Abstimmung fand hinter verschlossenen Türen statt. Es wurde nicht kommuniziert, wie viele Parlamentarier für oder gegen die Aufhebung der Immunität stimmten oder sich enthielten.
Maudet selber war bei der Parlamentssitzung am Donnerstag nicht anwesend. Er nahm an einer Sitzung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren in Zug teil, die er seit April leitet. Von der Konferenz gab es zunächst keine Reaktion. Die Regierungsräte wollen voraussichtlich am Freitag über einen möglichen Wechsel des Vorsitzes im Hinblick auf die Affäre und die laufenden Ermittlungsverfahren berichten.
Das Resultat ist keine Überraschung. Alle Parteien hatten sich zuvor für die Aufhebung der Immunität ausgesprochen.
Auch Maudet selbst befürwortete den Schritt. Ob es dem 40-jährigen früheren Hoffnungsträger der Freisinnigen gelingt, seinen Kopf aus der Schlinge ziehen, wird sich zeigen.
Glaubwürdigkeitsproblem
Klar ist jedoch, dass der letztjährige Bundesratskandidat der FDP gegen Ignazio Cassis, ein Glaubwürdigkeitsproblem hat. Denn der Staatsrat behauptete zunächst stets, die Reise an ein Formel-1-Rennen in Abu Dhabi sei privat gewesen und von einem Freund eines Freundes bezahlt worden.
Später kroch er öffentlich zu Kreuze und gab zu, dass er über die Finanzierung und Art seiner Reise gelogen habe. Die angeblich fünfstellige Rechnung wurde in der Tat vom Kronprinzen Scheich Mohamed Bin Zayed bin Al-Nahyan beglichen, der ihn laut Staatsanwaltschaft formell eingeladen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hegt zudem den Verdacht, dass die Reise von Genfer Immobilienkreisen aufgegleist wurde, die in regelmässigem Kontakt zu Maudet und seinem inzwischen zurückgetretenen Stabschef standen.
Kompetenzen entzogen
Der Genfer Sicherheitsdirektor und Regierungspräsident steht seit deshalb Monaten unter gewaltigem Druck. Im Zug der Affäre wurden ihm das Regierungspräsidium sowie die Kontrolle über die Polizei und den Flughafen entzogen.
Einen Rücktritt lehnt der Staatsrat trotz immer lauter werdenden Forderungen bislang ab. Dazu kann nur er selbst sich entscheiden. Ein Amtsenthebungsverfahren ist in Genf rechtlich nicht vorgesehen.
Auf viel Rückhalt in der Mutterpartei kann Maudet indes nicht mehr zählen. Vergangene Woche hatte Parteipräsidentin Petra Gössi zumindest indirekt seinen Rücktritt gefordert. Es stelle sich die Frage, ob Maudet noch handlungsfähig sei. Er müsse über Konsequenzen nachdenken, sagte sie vor den Bundeshausmedien. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.