Illegaler Alkohol-Verkauf
Das ist das Resultat von 7225 Testkäufen, die letztes Jahr in der ganzen Schweiz durchgeführt worden sind. Gegenüber dem Vorjahr ist die Quote verbotener Verkäufe von 32 auf 28,7 Prozent gesunken, wie die Eidgenössische Zollverwaltung am Donnerstag mitteilte.
Am grössten ist der Missstand bei Events. 44 Prozent der Testkäuferinnen und Testkäufer erhielten illegal Alkohol. In Bars betrug die Quote 38 Prozent, in Restaurants 31 Prozent. Mit 13,7 Prozent haben Tankstellen die besten Quoten, gefolgt von Ladenketten mit 24 Prozent.
Immerhin sind die Hürden für Kinder etwas höher als für Jugendliche. Während der Anteil rechtswidriger Verkäufe bei 13-Jährigen bei 6 Prozent liegt, ist er bei den 17-Jährigen mit 25 Prozent mehr als viermal so hoch. Am einfachsten an Alkohol kommen 17-Jährige, die in Gruppen einkaufen.
Der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige ist gesetzlich verboten. Im Tessin ist der Verkauf aller alkoholischen Getränke an unter 18-Jährige verboten. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.