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Genfer Gericht revidiert Laizitätsgesetz

Im Kanton Genf dürfen Grossräte und Generalräte weiterhin Zeichen der Religionszugehörigkeit wie etwa Kopftücher tragen. Das Genfer Verfassungsgericht hat das im Februar vom Stimmvolk verabschiedete Laizitätsgesetz teilweise revidiert.
Die Genferinnen und Genfer haben im Februar ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche angenommen.  Das Verfassungsgericht des Kantons hat nun das sogenannte Laizitätsgesetz teilweise revidiert. (Archivbild)
Die Genferinnen und Genfer haben im Februar ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche angenommen. Das Verfassungsgericht des Kantons hat nun das sogenannte Laizitätsgesetz teilweise revidiert. (Archivbild)
Dies teilte die Genfer Justiz am Dienstag mit. Parlamentarier als Mitglieder eines gesetzgebenden Organs, sei es im Grossen Rat oder in den Generalräten, würden nicht den Staat vertreten, sondern die Gesellschaft und ...

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