Eigenständiges Leben trotz Behinderung
Der Assistenzbeitrag wurde mit der IV-Revision 6a eingeführt. Beantragen können ihn IV-Rentnerinnen und -Rentner, die eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause wohnen oder aus einem Heim austreten. Mit dem Beitrag können sie für ihre Unterstützung im Alltag Assistenzpersonen einstellen.
Das soll ihnen ein eigenständiges Leben ermöglichen, ihre berufliche und soziale Integration erleichtern und ihre Chancen verbessern, trotz Behinderung zu Hause zu leben. Auch sollen die Angehörigen entlastet werden.
Mehrheit zufrieden
Die Hauptziele seien erreicht worden, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht, der auf einer Erhebung basiert.
Die grosse Mehrheit der insgesamt 2171 Bezügerinnen und Bezüger gab an, mit ihrer Lebenssituation zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Drei Viertel schreiben dem Assistenzbeitrag eine Verbesserung ihrer Lebenssituation zu. Rund 70 Prozent sind der Ansicht, dass die Belastung der Angehörigen gesunken ist.
Nachfrage bescheiden
Trotz dieser positiven Bilanz sei die Nachfrage eher bescheiden, heisst es im Bericht. Allerdings steige die Zahl kontinuierlich an. Gerechnet wurde mit durchschnittlich 3000 Bezügerinnen und Bezügern. 2016 bezogen insgesamt 1747 Personen Assistenzleistungen.
Die Kosten allerdings liegen nicht oder nur leicht unter den Erwartungen: 2016 betrugen sie 44 Millionen Franken, gerechnet wurde mit Kosten von 47 Millionen Franken.
Personen mit hohem Hilfebedarf
Das hat gemäss dem Bericht damit zu tun, dass mehr Personen mit Entschädigung für schwere Hilflosigkeit und damit auch einem hohen Hilfebedarf einen Assistenzbeitrag beziehen als erwartet. Zudem sind die in Rechnung gestellten Beiträge für jeden Hilflosigkeitsgrad höher als prognostiziert.
Die Versicherten, die einer Entschädigung für schwere Hilflosigkeit beziehen, sind unter den Bezügerinnen und Bezügern eines Assistenzbeitrags übervertreten. Untervertreten sind Personen mit psychischen Problemen.
23 Stunden pro Woche
Pro Woche nehmen die Bezüger im Durchschnitt rund 23 Arbeitsstunden in Anspruch. Ein Viertel der Befragten beschäftigt eine Person, ein Viertel zwei Personen, ein Viertel drei Personen und das letzte Viertel mehr als drei Personen.
Zu vielen Heimaustritten hat der Assistenzbeitrag bisher nicht geführt: Weniger als 1 Prozent der Heimbewohner mit Hilflosenentschädigung hat sich während der letzten fünf Jahre dazu entschieden, aus dem Heim auszutreten und einen Assistenzbeitrag zu beziehen.
Auch für Familienangehörige
Obwohl die erste Bilanz grundsätzlich positiv ausfalle, seien noch Verbesserungen möglich, schreibt das BSV. Es ruft die Behindertenorganisationen auf, Vorschläge vorzubringen. Die Organisationen Agile und Inclusion Handicap tun dies: Sie fordern, dass administrative Hürden abgebaut werden.
Zudem sollte aus Sicht der Behindertenorganisationen mit dem Assistenzbeitrag auch die Unterstützung durch Familienangehörige finanziert werden können, wie dies Nationalrat Christian Lohr (CVP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative fordert.
In der alltäglichen Betreuungssituation sei die Hilfe durch Angehörige noch immer der naheliegendste und effizienteste Weg, schreibt Inclusion Handicap in einer Mitteilung. Die Organisationen finden weiter, die die Stundenansätze für Nachtdienste und für Assistentinnen mit besonderen Qualifikationen seien zu knapp bemessen. Als Folge davon fänden sich nicht genügend Personen, schreibt Agile. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.