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Bundesgericht legt Unterhaltspflicht fest

Eine unterhaltspflichtige Person muss dem geschiedenen Partner im AHV-Alter auch dann Beiträge zahlen, wenn dieser vor der Pensionierung noch selbst für den Lebensunterhalt aufkommen konnte, nun aber die Rente nicht mehr ausreicht.
Das Bundesgericht hat die Unterhaltspflicht bei geschiedenen Doppelverdienern im AHV-Alter festgelegt. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat die Unterhaltspflicht bei geschiedenen Doppelverdienern im AHV-Alter festgelegt. (Archivbild)
In dem nun vom Bundesgericht in Lausanne behandelten Fall liess sich ein Paar mit zwei Kindern scheiden. Es hatte 1989 geheiratet und war 1999 in die Schweiz gekommen. Seither waren beide Ehegatten erwerbstätig.

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