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Bischof handelt bei verurteiltem Seelsorger

Ein verurteilter katholischer Gefängnisseelsorger und Diakon aus dem Kanton Luzern darf keine sakramentalen Handlungen und Gottesdienste mehr durchführen. Dies hat das Bistum Basel entschieden. Das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wurde zudem aufgelöst.
Versuchte sexuelle Handlung mit einer Insassin: Dafür muss ein Gefängnisseelsorger aus dem Kanton Luzern büssen. Unterdessen darf er keine sakramentalen Handlungen und Gottesdienste mehr durchführen. (Symbolbild)
Versuchte sexuelle Handlung mit einer Insassin: Dafür muss ein Gefängnisseelsorger aus dem Kanton Luzern büssen. Unterdessen darf er keine sakramentalen Handlungen und Gottesdienste mehr durchführen. (Symbolbild) (Bild: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER)

Aufgrund des vorliegenden Strafbefehls erhalte der verurteilte Diakon keine bischöfliche Missio mehr, teilte das Bistum Basel am Freitag auf Anfrage mit. Es bestätigte damit einen Online-Meldung der "Luzerner Zeitung". Der Mann dürfe also keine Taufen, Hochzeiten und Gottesdienste mehr durchführen.

Der Gesamtkirchenrat des Pastoralraums der Gemeinden Greppen, Weggis und Vitznau teilte am gleichen Tag mit, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Diakon einvernehmlich aufgelöst worden sei. Bereits am 26. September sei der Mann nach Einsicht in den Strafbefehl freigestellt worden sei.

Der 64-jährige Mann war teilzeitlich als Diakon in den Pfarreien Greppen, Vitznau und Weggis tätig. Er hatte in seiner Funktion als Gefängnisseelsorger zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof in Kriens LU ausgetauscht. Zudem versuchte er, eine Insassin zu sexuellen Handlungen zu drängen.

Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 4000 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 6560 Franken verurteilt. (sda)

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