Baselland soll Sterbehilfe-Kosten abwälzen
Der Motionär aus SVP-Kreisen verlangt, dass dem Parlament "möglichst rasch" die entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt wird. In den vergangenen Jahren seien im Zusammenhang mit Sterbezimmern im Baselbiet bei der Polizei und Staatsanwaltschaft hohe Kosten entstanden.
Diese Kosten müssen bislang von der öffentlichen Hand getragen werden. Mit der beantragten Gesetzesänderung sollen die Organisationen verpflichten werden, "einen angemessenen Anteil" der durch den Betrieb der Sterbezimmer ausgelösten Kosten zu übernehmen.
Todesfälle in Sterbezimmern gelten als ausserordentliche Todesfälle. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Todesart und den Ablauf zu prüfen. Die Abgrenzung zwischen Sterbebegleitung und Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord sowie fahrlässiger Tötung sei oft "heikel und schwierig", heisst es in der Motion. Das Parlament hat diese mit 62 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen überwiesen.
180'000 Franken - Tendenz steigend
2016 betrugen die durch Sterbehilfe entstandenen Kosten im Kanton Basel-Landschaft rund 160'000 Franken, wie es bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess. 2017 waren es 180'000 Franken.
Eingerechnet sind in den Zahlen der Personalaufwand von Staatsanwaltschaft und Polizei sowie die Kosten des Instituts für Rechtsmedizin. Die Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei auf Fälle der beiden Sterbehilfeorganisationen Eternal Spirit und Exit. 2016 waren dies insgesamt 88 Fälle. 2017 wurden 99 Fälle registriert.
Bei Exit findet gemäss einem Sprecher der Staatsanwaltschaft ein Grossteil der Sterbehilfe am Wohnort der Personen statt. Bei Eternal Spirit dagegen betreffe eine grosse Mehrheit der Fälle Personen mit Wohnsitz im Ausland; die Sterbebegleitung werde hier grösstenteils in einem Sterbezimmer durchgeführt.
Eine Regelung für Kostenbeteiligungen bei der Freitodbegleitung gibt es bislang in keinem Kanton, wie es bei Exit auf Anfrage hiess. Exit-Mitglieder müssen in der Schweiz wohnen oder den Schweizer Pass besitzen. Exit würde eine solche Regelung daher als Affront gegenüber Personen empfinden, die hier Steuern zahlen - ähnlich argumentierten auch die Gegner des Vorstosses im Parlament.
Exit will Änderungen am Strafrecht
Zudem würde die vom Staat verlangte Untersuchung auch nicht Suizidenten in Rechnung gestellt, die ohne Begleitung aus dem Leben scheiden. Da der Freitod bei einer Sterbebegleitung ausserdem allein vom Patienten aus geht, können nach Meinung von Exit die Kosten ebenfalls nicht den weiteren Anwesenden auferlegt werden.
Exit plädiere jedoch dafür, das in jedem Kanton unterschiedlich durchgeführte Untersuchungsprozedere bei einer Freitodbegleitung stark zu reduzieren, um Kosten zu senken. Denkbar wäre für Exit etwa die Einführung einer Kategorie des "nicht natürlichen Todesfalls bei organisierter Suizidhilfe" im Strafrecht.
Bei einer Freitodbegleitung sind gemäss Exit Identität des Verstorbenen, Todesart und Todeszeitpunkt "völlig unbestritten". Daher müssten nach Meinung der Sterbehilfeorganisation weder eine ganze Polizeipatrouille noch ein Staatsanwalt und ein Arzt "notfallmässig aufmarschieren". (sda)
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