Aal ist Fisch des Jahres 2018
Bis zur Industrialisierung gehörten Aale hierzulande zu den häufigsten Fischen, wie der SFV am Dienstag mitteilte. Danach seien Rhein, Rhone und Ticino für die Nutzung von Wasserkraft derart verbaut worden, dass dies das Ende des Aal-Höhenflugs bedeutete.
Im EU-Raum sei der Aalfang seit 2007 stark eingeschränkt oder verboten. Der Aal stehe auch auf der Roten Liste bedrohter Tierarten. Er lasse sich nur retten, wenn es gelinge, die uralten Wasser-Wanderwege wieder zu öffnen und die Bestände zu schützen.
Geheimnisvoller "Weltenbürger"
Der Fischerei-Verband beschreibt den Aal als "Weltenbürger". Noch heute treffe man eine seiner Arten in fast allen Gewässern der Welt an, vom Meer bis hin in alpinen Bächen.
Abenteuerlich und geheimnisvoll seien Fortpflanzung und die langen Aalwanderungen. Von den 15 Familien mit rund 800 Arten blieben einige in den Küstengewässern, andere wanderten und würden über Flüsse und Bäche teilweise über tausend Kilometer ins Landesinnere vordringen.
Kein Mensch habe je ihre Hochzeit oder das Schlüpfen ihres Nachwuchses beobachten können. Die intensive Spurensuche führe in den Sargassosee, wo kleinste Aallarven gefunden worden seien. Dieses Meeresgebiet im Atlantik liegt östlich von Florida und südlich der Bermuda-Inseln. Irgendwo dort müssten die Aale schlüpfen und von dort würden sie dank ihrer Weidenblattform, vom Golfstrom passiv während zwei bis drei Jahren in Richtung Europa verfrachtet.
Ein Langzeitwanderer
Zu diesen Langdistanzwanderern gehörten die Schweizer Aale. Die Schweiz erreichten sie in Zeiten unbehinderter Fischwanderung im vierten bis sechsten Jahr ihres Lebens. Wo immer sie sich wohl fühlten, blieben sie und frässen sich Reserven für die spätere Laichwanderung zurück ins Meer an.
Das könne manchmal bis zu zwanzig Jahre dauern. Sei es Zeit für die Hochzeitsreise, verändere sich der Körper. Der Aal werde zum Silberaal und trete seinen bis zu 6000 Kilometer weiten Weg zurück zu seinem Ursprung in der Sargassosee an. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.