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Engadiner Flughafen entlastet

Den Engadiner Flughafen in Samedan trifft keine Schuld beim Absturz eines Businessjets mit zwei Todesopfern im Dezember 2010. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte Schadenersatzansprüche des Vaters und der Berufsunfallversicherung des einen Piloten ab.
Tower, Hangar und Flugfeld des Flugplatzes Samedan (Archiv)
Tower, Hangar und Flugfeld des Flugplatzes Samedan (Archiv)
Das Gericht teilte am Mittwoch mit, der Flughafen der Engadin Airport AG gehöre zum nicht überwachten Luftraum. Deshalb hätten die zwei Piloten im Kleinjet die alleinige Verantwortung für die Landung getragen.

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