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Keine Fluchtgefahr bei Gefängniswärterin

Die Gefängnisaufseherin, die Anfang Februar mit einem Häftling aus dem Gefängnis Limmattal ins Ausland geflüchtet war, ist auf freiem Fuss. Das Zürcher Obergericht hat sie am Freitag freigelassen. Die Staatsanwaltschaft kann den Entscheid nicht nachvollziehen.
Wieder auf freiem Fuss: Die Gefängniswärterin, die Anfang Februar mit einem syrischen Häftling aus dem Gefängnis Limmattal geflohen war. (Archivbild)
Wieder auf freiem Fuss: Die Gefängniswärterin, die Anfang Februar mit einem syrischen Häftling aus dem Gefängnis Limmattal geflohen war. (Archivbild)
Wie das Obergericht gegenüber Journalisten bekannt gab, fiel der Entscheid über die Freilassung am Donnerstagabend. Am Freitag wurde die 32-Jährige dann aus der Haft entlassen.

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