­
­
Abo Einführung im EWR-Raum erfolgt später

«Der AI-Act ist gestaffelt anwendbar»

Zentrale Bestimmungen der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August in der EU, während die Übernahme für den EWR/Efta-Raum noch etwas länger dauert.
Tobias Soraperra
European Union flag against European Parliament
Am 2. August treten einige zentrale Bestimmungen des AI-Acts im EU-Raum in Kraft.
Die EU-Verordnung über künst­liche Intelligenz regelt den Umgang mit der Technologie innerhalb der Europäischen Union. Offiziell in Kraft getreten ist der Rechtsakt bereits am 1. August 2024.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­