­
­

Erinnerungslücke: Nacht im September bleibt ungeklärt

Das Gericht konnte nicht klären, ob der angeklagte Fahrgast tatsächlich handgreiflich wurde. Diesem fehlt die Erinnerung.
Gerichtsgebäude in Vaduz
Der Angeklagte wurde letztlich freigesprochen, ganz getreu dem Grundsatz: In dubio pro reo.
Gerade als der Richter den Beschluss verkündete, in Abwesenheit des Angeklagten zu verhandeln, erschien dieser dann doch noch zum Gerichtstermin, ein paar Minuten verspätet.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­