Es werden ähnliche Kosten erwartet
Regierung beantragt unveränderten OKP-Staatsbeitrag für 2026

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Mai 2025 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) der übrigen Versicherten für das Jahr 2026 genehmigt. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2026 auf 38 Millionen Franken festzulegen.
Damit würde der OKP-Staatsbeitrag gleich wie im laufenden Jahr ausfallen. Erst vergangenes Jahr wurde der OKP-Staatsbeitrag auf Antrag der FBP-Fraktion von 35 auf 38 Millionen Franken erhöht.
Regierung erwartet Beruhigung bei den Gesundheitskosten
In einer Mitteilung führt die Regierung aus, weshalb sie einen identischen OKP-Staatsbeitrag beantragt. Die Gesundheitskosten im Jahr 2024 würden sich gemäss den vorliegenden Daten in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. 2023 betrugen die Gesundheitskosten in Liechtenstein rund 210 Millionen Franken, womit ein neuer Rekord erreicht wurde.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Abrechnung insbesondere von Spitalleistungen seu jedoch davon auszugehen, dass die effektiven Kosten etwas höher liegen könnten als es die aktuelle Datenlage widerspiegelt Erneut stiegen insbesondere die Ausgaben für ambulante Spitalbehandlungen und Apothekenleistungen überdurchschnittlich stark. Zudem prägte erneut eine vergleichsweise hohe Zahl an Hochkostenfällen das Ergebnis.
Auch wenn eine verlässliche Prognose derzeit schwierig bleibe, deute sich im Vergleich zu den markanten Kostenanstiegen der letzten beiden Jahre eine gewisse Beruhigung der Entwicklung an. Die Sicherung bezahlbarer Prämien blieben zentral und erfordere weiterhin entschlossenes Handeln von den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen, betont die Regierung.
Gemäss KVG übernimmt der Staat 90 Prozent der im Landesdurchschnitt errechneten Krankenkassenkosten für Kinder und leistet einen Beitrag an die Hochkostenversicherung der übrigen Versicherten. Seit 2023 trägt er zudem die Kosten der Befreiung von Rentnern vom festen Betrag im Rahmen der Kostenbeteiligung. (red)
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