An Änderung in der Schweiz angeglichen
Regierung beschliesst Abänderung der Betäubungsmittelverordnung

Die Schweiz hat am 4. April eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisver
Durch die Übernahme der Änderungen soll eine Abweichung in Bezug auf kontrollierte Substanzen verhindert werden. Die vorgenommen Änderungen betreffen insbesondere die Bewilligung und Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. «Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels und des Missbrauchs neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel», heisst es in der Mitteilung der Regierung. (ikr)
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