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Stellungsnahme zur Vernehmlassung

FBP kritisiert Regierungsvorschlag zur Enteignung bei Strassenprojekten

Anstatt mit dem Strassengesetz eine Sonderregelung für Enteignungsverfahren zu schaffen, soll die Regierung das Gesetz über das Verfahren von Expropriationsfällen überarbeiten, fordert die FBP.
FBP-Parteipräsident Alexander Batliner

Im März verabschiedete die Regierung einen Vernehmlassungsbericht für die Schaffung eines Strassengesetzes. Dieser sollte eine Rechtsgrundlage für den Bau, Unterhalt und die Nutzung von Landstrassen schaffen. Für Fragen und teilweise Kritik sorgte bereits im März die angestrebte Normierung des Enteignungsverfahren bei der Erstellung von Landstrassen. 

Nun äusserte sich am Mittwoch die FBP zu der laufenden Vernehmlassung: Grundsätzlich begrüsse die Partei die Schaffung eines Strassengesetzes, heisst es in der Medienmitteilung. Besonders das Bewilligungsverfahren für Tiefbau hebt die FBP positiv hervor. Kritik übt sie jedoch am angestrebten Enteignungsprozess bei Strassenbauprojekten. Einerseits bewerte die FBP negativ, dass anstatt das Gesetz über das Verfahren von Expropriationsfällen an sich zu überarbeiten, die Regierung mit dem Strassengesetz eine Sonderregelung für Strassenprojekte schaffe. «Diese unterschiedliche Handhabung erachten wir als nicht zielführend und lehnen wir ab», wird Parteipräsident Alexander Batliner zitiert. Der Landtag hatte im Mai 2020 die Regierung mit der Revision der gesetzlichen Enteignungsverfahren beauftragt. «Die Regierung täte gut daran endlich den Auftrag des Landtages von Mai 2020 umzusetzen, der sich klar für eine Total- oder Teilrevision des Gesetzes über das Verfahren in Expropriationsfällen aussprach», so Batliner.

Als zweiter Punkt stösst die Verschiebung der Entscheidungsgewalt bei Enteignungsverfahren für den Strassenbau auf Unverständnis: Die Regierung sieht die Enteignungen als eine exekutive Aufgabe, weshalb sie die Entscheidungen fällen soll und nicht der Landtag. «Eine Entpolitisierung von Enteignungsentscheiden ist nicht zielführend, gerade weil Grund und Boden in Liechtenstein einen so hohen ideellen und emotionalen Wert hat, ist es wichtig, dass solche Entscheidungen eine möglichst breite Legitimation haben», heisst es in der Mitteilung. Der vorgeschlagene Wege widerspreche dieser Haltung.

Weiterer Kritikpunkt ist, dass der Landtag bei solchen Enteignungen seine Kontrollfunktion verliere. Besonders in Anbetracht des weiten Anwendungsbereich des Gesetzes auf Strassen, öffentliche Plätze und für dem Verkehr dienende Nebenflächen  würde der Landtag auch bei solchen Fällen seinen Entscheidungskompetenz verlieren.

«Über Enteignungen soll nicht im stillen Kämmerlein, sprich dem Regierungszimmer, sondern auch weiterhin im Landtagssaal entschieden werden. Die Fortschrittliche Bürgerpartei ist der Überzeugung, dass die Enteignungskompetenz auch beim Bereich Strassenverkehr beim Landtag verbleiben soll», schliesst Alexander Batliner. (red)

«Enteignungen dürfen nicht leichtfertig und nur als letztes Mittel erfolgen»

Vernehmlassungsberichts zur Schaffung eines Strassengesetzes

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