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Scheidung soll bereits nach einem Jahr möglich sein

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes und des Ehegesetzes verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage kann auf der Internetseite der Stabstelle Regierungskanzlei eingesehen werden.
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Heute steht im Ehegesetz, dass «ein Ehegatte die Scheidung verlangen kann, wenn die Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage oder bei Wechsel zur Scheidung auf Klage mindestens drei Jahre getrennt gelebt haben.»
Eine Scheidung auf Klage soll durch einen der Ehegatten möglich sein, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die Trennungsfrist beträgt heute drei Jahre.

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