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Kirschlorbeer und Schmetterlingsflieder dürfen bald nicht mehr verkauft werden

Das Verbot gilt ab 1. September in der Schweiz. Bis dahin prüft das Liechtensteiner Amt für Umwelt das weitere Vorgehen, um sich dem Verbot anzuschliessen.
Julia Strauss
Vögel tragen die Samen des Kirschlorbeers in die Wälder. Dort vermehrt er sich unkontrolliert und muss entfernt werden.
Aus den heimischen Gärten sind sie kaum mehr wegzudenken: Kirschlorbeer, Schmetterlingsflieder oder Blauglockenbaum. Doch die Pflanzen stehen auch auf der Neophyten-Liste des Landes.

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