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Zweckmässigkeit der «Plankner Eigenkreation» überprüft

Holzleitplanken in Planken sollen ersetzt werden

Gemäss einem Bericht der BFU ist die Schutzfunktion der Holzleitplanken in Planken fraglich. Der Gemeinderat hat deshalb ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung von neuen Massnahmen beauftragt.
Die Holzleitplanken vor der Abzweigung nach Gafadura (Bild: Google Street View)

Holzleitplanken und Holzzäune säumen die Strassen der Gemeinde Planken: Gemäss einem Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ist diese «Plankner Eigenkreation» in den einschlägigen Normen nicht vorgesehen.  Die BFU hatte sich die Leitplanken in Planken im Auftrag des Gemeinderats genauer angeschaut: Ziel war es, die Schutzfunktion der bestehenden Leitplanken zu prüfen und zu erarbeiten, wo in Planken Leitplanken notwendig sind.

In Planken sind gemäss Gemeinderatsprotokoll rund 740 Laufmeter an Holzleitplanken im Dorf und rund 550 Meter ausserhalb installiert. Für das BFU ist deren Schutzfunktion fraglich: «Es wurden bisher auch keine Erfahrungen gemacht, ob die Holzleitplanken im Ernstfall wirklich standhalten», heisst es im Gemeinderatsprotokoll. Zudem sei keine Systematik zu erkennen, weshalb in einem Fall eine Massnahme umgesetzt wurde und in einem anderen Fall nicht. Die Leitplanken seien auch für die Landwirtschaft ein Hindernis bei der Bewirtschaftung von Grasflächen.

Die BFU hat in ihrem Bericht auch angeschaut, wo in Planken überhaupt Leitplanken notwendig sind. Fahrzeughaltesysteme kommen gemäss Bericht ab einem Verkehrsaufkommen von über 4000 Fahrzeugen pro Tag zum Einsatz. Bei einem geringeren Aufkommen werden solche System nur bei einem 200 Meter langen lntervall mit mehr als 0.2 Unfällen mit Personenschaden pro Jahr oder einer Abstürzhöhe von mehr als 2 Metern eingesetzt. In Planken würden keine Strassenstellen diesen Kriterien entsprechen, weshalb in Planken, ausserorts bei der Oberplanknerstrasse ab der Abzweigung Gafadurastrasse/Oberplanken, grundsätzlich keine Rückhaltesysteme notwendig wären.

Für die Plankner Holzplanken bedeutet dies: «Sind keine Gefahrenstellen vorhanden oder ist das Unfallgeschehen unbedeutend, sind keine Fahrzeug-Rückhaltesysteme anzuordnen. Bestehende Fahrzeugrückhaltesysteme sind in diesem Fall in der Regel zu entfernen, weil zusätzliche Gefährdungen auftreten können», schliesst das BFU gemäss Protokoll. Dennoch gibt das BFU Vorschläge für Massnahmen zur Verkehrssicherheit: Neben Verkehrsleitpfosten im Kurvenbereich sollen auch die Fussgänger besser geschützt werden.

Für die Ausarbeitung von konkreten Massnahmen und dem Ersetzen der Holzleitplanken hat die Gemeinde nun ein Ingenieurbüro beauftragt und für seine Arbeit 8'544 Franken gesprochen. (red)

 

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