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Abo Zwölf Monate bedingt

Beziehungsdelikte kommen nicht in Genuss von Strafrabatt

Ein Ende 20-Jähriger verkraftete das Ende der Beziehung nicht und verübte Rache an der Ex. Das Obergericht erhöht nun die Strafe.
Julia Kaufmann
Gerichtsgebäude in Vaduz
Eine Beziehungskrise ist keine Entschuldigung für eine Straftat: Das Obergericht erhöht die bedingte Freiheitsstrafe von sechs auf zwölf Monate.
Dass seine Ex-Freundin einen Schlussstrich unter der Beziehung setzte, wollte ein Ende 20-jähriger Liechtensteiner nicht akzeptieren.

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