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Mehrwertsteuer-Erstattung mit Verzugszins

Der Bundesrat will bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren 5 Prozent Verzugszins für zwei Jahre einrechnen. Weil aber die Zahl der berechtigten Haushalte höher ist als zunächst angenommen, erhalten die Haushalte wie geplant je 50 Franken.
Die zu Unrecht verrechnete Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren soll 2021 zurückbezahlt werden. So beantragt es der Bundesrat dem Parlament. (Themenbild)
Die zu Unrecht verrechnete Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren soll 2021 zurückbezahlt werden. So beantragt es der Bundesrat dem Parlament. (Themenbild)
Das Geld soll rund 3,7 Millionen Haushalten pauschal ausbezahlt werden - falls das Parlament dem Vorgehen zustimmt, im Jahr 2021.

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