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Konsumentenschutz im Internet verbessert

Ab dem 1. Juli wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Im Internet und am Telefon dürfen nur noch jene Preise verrechnet werden, die explizit aufgeführt sind.
Der Konsumentenschutz in der Telekommunikation wird ab dem 1. Juli verbessert (Archiv)
Der Konsumentenschutz in der Telekommunikation wird ab dem 1. Juli verbessert (Archiv)
Betroffen von der Änderung sind etwa kostenpflichtige Anrufe im Erotik- oder Esoterikbereich, die mit den Ziffern 090 beginnen. Heute müssen die Anbieter nur den Preis ab Festnetz bekanntgeben.

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