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Gericht ändert Namensgesetz in Italien

Italiens Verfassungsgericht hat ein Gesetz für ungültig erklärt, wonach Kinder von verheirateten Paaren stets den Familiennamen des Vaters bekommen. Eine solche "automatische Zuweisung des Familiennamens" verstosse gegen die Verfassung.
Das Verfassungsgericht hat gesprochen: Kinder können künftig in Italien den Familiennamen der Mutter bekommen. (Symbolbild)
Das Verfassungsgericht hat gesprochen: Kinder können künftig in Italien den Familiennamen der Mutter bekommen. (Symbolbild)
Die Eltern könnten selbst wählen, welchen Familiennamen ihr Kind bekomme, heisst es in einem am Dienstag in Rom verkündeten Urteil.

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