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Kundmachungsgesetz soll geändert werden

Die Regierung hat die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Kundmachungsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Die Vorlage soll im April in zweiter Lesung im Landtag behandelt werden.

Vaduz.- Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage soll die Rechtsgrundlage für die rechtswirksame elektronische Kundmachung von Rechtsvorschriften im Landesgesetzblatt sowie die Herausgabe eines elektronischen Amtsblattes im Internet geschaffen werden. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, wonach sich die Informationsbeschaffung - auch im juristischen Bereich - immer mehr in Richtung Internet verlagert.

Elektronisches Amtsblatt

Mit der Einführung des elektronischen Amtsblattes sollen amtliche Kundmachungen künftig rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht werden. Dadurch soll die Informationsbeschaffung erleichtert und beschleunigt werden. «Mit dem vorgeschlagenen dualen System soll zudem sichergestellt werden, dass jene Kundmachungen, die von besonderem Interesse für die Bevölkerung sind, auch weiterhin in den Landeszeitungen abgedruckt werden», so Regierungschef Klaus Tschütscher. (ikr) 

 

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