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Liechtenstein lockert Bankgeheimnis weiter

Der Liechtensteiner Landtag hat am frühen Mittwochabend im Eilverfahren das Bankgeheimnis gegenüber den USA weiter gelockert. Der Landtag gab die Zustimmung für Gruppenanfragen aus den USA bei Verdacht auf Steuerdelikte.

Vaduz. – 18 von 25 Abgeordneten stimmten der Ergänzung im Steueramtshilfegesetz mit den USA zu. Somit wird Liechtenstein den US-Behörden künftig in Fällen von Steuerdelikten auch dann Amtshilfe leisten, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen bezieht und der Verdacht auf einem bestimmten Verhaltensmuster gründet.

Stabilität des Finanzplatzes sichern

Der Liechtensteiner Regierungschef Klaus Tschütscher sagte am Mittwoch im Parlament, die Ergänzung des Steueramtshilfegesetzes sei notwendig, um einen tragfähigen Rechtsrahmen im Verhältnis zu den USA zu schaffen. Zudem diene der Zusatz im Gesetz der Stabilität des Finanzplatzes.

Nach der vom Parlament genehmigten Gesetzesergänzung können die US-Steuerbehörden rückwirkend bis zum Steuerjahr 2001 Gruppenanfragen an die Liechtensteiner Behörden richten. Diese Rückwirkung gilt aber nur für ein Jahr, bis Ende April 2013.

Liechtenstein wie die Schweiz

In der Schweiz haben die eidgenössischen Räte ebenfalls Ja gesagt zu Gruppenanfragen aus den USA. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA wurde entsprechend ergänzt. In Kraft setzen will der Bundesrat das ergänzte Abkommen erst dann, wenn eine Globallösung im Steuerstreit mit den USA unter Dach ist.

Der Liechtensteiner Finanzplatz ist genauso wie jener in der Schweiz unter Druck der Amerikaner. Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) wird wie zehn andere Geldinstitute in der Schweiz von den US-Steuerbehörden verdächtigt, reichen Amerikaner geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen. (sda/ps)

Artikel: http://www.wirtschaftregional.li/importe/archiv/politik/liechtenstein-lockert-bankgeheimnis-weiter-art-77243

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