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Der Budgetüberschuss weckt Begehrlichkeiten – Was tun?

«Die stetige Reservierung von Einnahmen ist immer eine sinnvolle Finanzpolitik.»

Die Landesrechnung schliesst für das Jahr 2017 zum dritten Mal in Folge mit einem Haushaltsüberschuss. Nach den harten Sparanstrengungen der Jahre zuvor keimen deshalb allseits Begehrlichkeiten auf, diesen Überschuss zu verausgaben. Dies auch, weil seit langem aufgeschobene Projekte auf ihre Realisierung drängen.

Gemäss volkswirtschaftlicher Lehre soll die Finanzpolitik antizyklisch agieren, d.h. bei einem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit die Staatsausgaben erhöhen, um den Abschwung abzumildern, und in guten Konjunkturlagen Mittel anhäufen, um rezessionsbedingte Ausgabenerhöhungen schuldenfrei zu finanzieren. In normalen Konjunkturlagen ist eine expansive Fiskalpolitik gerechtfertigt, wenn die Überschüsse nicht zur Schuldentilgung benötigt werden, keine bedeutenden Budgetdefizite zu erwarten sind und die Mittel für strategische Investitionen verwendet werden, die mittel- und langfristig positive Effekte auf das Wachstum und die Staatseinnahmen entfalten und sich somit selbst refinanzieren. Während die Unterscheidung zwischen investiven und konsumtiven Staatsausgaben noch relativ einfach ist, ist die Prognose des Konjunkturzyklus für eine kleine, offene, von der Weltwirtschaft stark abhängige Volkswirtschaft wie Liechtenstein schwierig. Zudem kann ein Einbruch der Auslandsnachfrage wegen der Exportlastigkeit der liechtensteinischen Wirtschaft durch eine Ausgabenerhöhung nur geringfügig kompensiert werden. Auch würde bei Einsetzen einer Rezession eine kurzfristige Realisierung von Projekten Liechtensteins humanressourcenarme Administration überfordern. Weitere Verzögerungen von Projekten können sich durch den politischen Entscheidungsprozess inklusive möglicher Referenden sowie Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren ergeben, sodass deren Realisation schlussendlich prozyklisch wirkt. Insoweit ist es ungleich schwieriger, neben der ökonomisch richtigen Priorisierung von Projekten diese auch antizyklisch zu verwirklichen. Die stetige Reservierung von Einnahmen ist immer eine sinnvolle Finanzpolitik. In Liechtenstein dienen solche Reserven aber weniger dazu, um in Rezessionen expansiv vorzugehen, sondern um mittelfristig Grossprojekte und langfristig eine Abmilderung demografischer Belastungen zu ermöglichen.

In der Öffentlichkeit aktuell diskutierte Projekte sind die Aufrechterhaltung des Landesspitals, Infrastrukturmassnahmen im Verkehrsbereich, die Auswirkungen des Skandals um Postauto Schweiz auf die künftige Finanzierung und Konzessionsvergabe im öffentlichen Verkehr, die Sanierung des Rheindammes, der Ausbau des Glasfasernetzes, die Einführung eines Elterngeldes, die Finanzierung von Kindertagesstätten u.v.m.

Um über die Mittelverwendung zu entscheiden, kann folgender Fragenkatalog hilfreich sein: Welche gesetzlichen Aufgaben sind neben den hoheitlichen noch zu erfüllen? Welche wirtschafts-, bildungs-, sozial- und infrastrukturpolitisch wichtigen Ziele sind nur mit staatlicher Intervention erreichbar? Mit welchen Massnahmen können sie effizient erreicht werden? Bestehen Zielkonflikte? Welche Leistungen sollten aus dem Ausland bezogen werden, weil die landeseigene Bereitstellung aufgrund nicht generierbarer Skaleneffekte ineffizient und damit teurer wäre? Schlussendlich wäre regelmässig zu prüfen, wo Überkapazitäten aufgebaut worden sind und wo Effizienzgewinne im Inland wie auch über Kooperationen mit den Nachbarstaaten erzielt werden können. 

Bei der Entscheidung, welche Projekte und mit welchem Volumen in dieser Legislaturperiode angegangen werden, sollten auch Projekte berücksichtigt werden, die erst auf mittlere Sicht durchgeführt werden können und dann das Budget belasten werden. Dies zum Beispiel aufgrund eines mangelnden Gesamtkonzepts wie etwa beim Verkehr, noch fehlender Alternativenabwägung unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten, noch abzuschliessender regionaler Kooperationen und Genehmigungsverfahren. 

Angesichts der erfolgreichen Sparanstrengungen der vergangenen Jahre dürfen die Liechtensteiner Bürger davon ausgehen, dass die Regierung auch über die Mittelverwendung zum Wohle der Gemeinschaft strategisch und mit langfristigem Horizont entscheidet und diese Projekte effizient realisiert.

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