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Unveränderter Referenzzins

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen, Hausbesitzer indes die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Keine Mietzinssenkung: Der Referenzzinssatz für die Mieten in der Schweiz bleibt unverändert. (Symbolbild)
Keine Mietzinssenkung: Der Referenzzinssatz für die Mieten in der Schweiz bleibt unverändert. (Symbolbild)
Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz im Sommer vor einem Jahr gefallen.

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