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Tees und Salben beim Detailhändler

Die Revision des Heilmittelgesetzes bringt dem Detailhandel eine Sortimentserweiterung. Knapp 100 Präparate wie Hustenpastillen, Tees und Salben werden ab nächstem Jahr der Abgabekategorie E zugeordnet und dürfen neu in Selbstbedienung abgegeben werden.
Verschiedene Medizinaltees dürfen bald auch beim Detailhändler angeboten werden. (Symbolbild)
Verschiedene Medizinaltees dürfen bald auch beim Detailhändler angeboten werden. (Symbolbild)
Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am Dienstag eine entsprechende Liste veröffentlicht. Mit dem neuen Heilmittelgesetz, das auf den 1. Januar in Kraft tritt, werden Arzneimittel neu eingeteilt.

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