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Pünktlichere Züge: BAV entscheidet mit

Der kürzlich vorgestellte SBB-Massnahmenplan für mehr Pünktlichkeit hat seine Tücken. Planungsgrundlagen, wie etwa Umsteigezeiten, Fahrzeitreserven oder Haltestellen, dürfen die SBB nicht einseitig anpassen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) muss darüber befinden.
Das letzte Wort bei einigen Massnahmen für pünktlichere Züge wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) haben. (Symbolbild)
Das letzte Wort bei einigen Massnahmen für pünktlichere Züge wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) haben. (Symbolbild)
Am vergangenen Montag präsentierten die SBB-Verantwortlichen mögliche Massnahmen, um die Pünktlichkeit der Züge zu verbessern.

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