Post soll Kantone frühzeitig informieren
Aus Sicht der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung muss die Post ihren Dialog mit Kantonen, Städten und Gemeinden über Änderungen am Poststellennetz verbessern. Konkret schlägt die Gruppe regelmässige Planungsgespräche vor und fordert, dass die Post ihr Vorgehen künftig "frühzeitig und transparent" erklärt.
Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht der Gruppe hervor, der Lösungsansätze zur künftigen Ausgestaltung des Postnetzes enthält.
Bareinzahlen in der Nähe
Die Arbeitsgruppe rät weiter, die bestehenden Erreichbarkeitsvorgaben anzupassen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) schreibt. Bereits heute müssen 90 Prozent der Wohnbevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr eine Poststelle oder eine Agentur erreichen können.
Neu sollen auch Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 20 Minuten zu Fuss erreichbar sein. Bisher sind 30 Minuten vorgeschrieben. Diese Anpassung müsste aber nur dort erfolgen, wo am Wohnort nicht die Möglichkeit der Bareinzahlung an der Haustüre besteht.
Agenturen aufwerten
Weiter soll die Post in städtischen Gebieten neu pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens einen postalischen Zugangspunkt betreiben.
Zudem soll die Erreichbarkeit für Postdienste künftig nicht mehr landesweit, sondern pro Kanton gemessen werden. Bisher wurde die Erreichbarkeit zu Postdiensten und zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs mittels nationalen Werten gemessen. Diese Änderung soll die Gleichbehandlung der Regionen verbessern.
Schliesslich rät die Gruppe zu einer Aufwertung der Postagenturen. Das Angebot müsse an jenes der Poststellen angeglichen werden, fordert sie. Zudem müsse die Kundeninformation und die Ausbildung des Agenturpersonals verbessert werden.
Kosmetische Änderungen
Die Gewerkschaft Syndicom kritisierte die Empfehlungen am Mittwoch als "Versuch, mit kosmetischen Änderungen die Gemüter zu beruhigen".
Die Arbeitsgruppe verliere kein Wort über die schlechten Arbeitsbedingungen, die in den Post-Agenturen herrschten, schreibt Syndicom. Einer der Hauptgründe für die Auslagerungen in Agenturen seien die "deutlich schlechteren Löhne" der Agentur-Angestellten. Mit den neuen Kriterien könne die Post weiterhin Lohndumping betreiben.
Auch die Einführung des 20-Minutenkriteriums beim Zahlungsverkehr ist aus Sicht der Gewerkschaft Augenwischerei. Mit der Regelung, dass auch der Hausservice dieses Kriterium erfüllen könne, werde der Erreichbarkeitseffekt gleich wieder aufgehoben. Denn der Hausservice sei einzig für Personen geeignet, die ihren gesamten Tagesablauf auf den Besuch eines Postangestellten ausrichten könnten.
Der Städteverband und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüssen in ihren Stellungnahmen die Empfehlungen hingegen. Besonders von einem intensivierten Dialog und von der Anpassung der Erreichbarkeitskriterien versprechen sie sich eine Verbesserung - auch wenn die SAB eine Messung auf regionaler Ebene bevorzugt hätte.
"Kostenfolgen"
Aus Sicht der Post enthalten die Empfehlungen "deutliche Verschärfungen" der Kriterien in Bezug auf die Erreichbarkeit für Postdienste und Zahlungsverkehr. Sie spricht von "tiefgreifenden Änderungen mit Kostenfolgen".
Die Post will den erreichten Konsens dennoch mittragen und die Umsetzung in der Praxis prüfen, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe, den Dialog mit der Bevölkerung und der Politik weiter zu institutionalisieren, begrüsst sie.
Mit ihrer Ankündigung im Herbst 2016, landesweit und bis 2020 600 Poststellen zu schliessen und falls möglich durch Postagenturen zu ersetzen, löste die Post heftige Kritik aus. Von den noch 1400 Poststellen sollen gemäss den Plänen 800 bis 900 übrigbleiben.
Die Arbeitsgruppe wurde von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzt und vom Bakom geleitet. Ihre Empfehlungen richten sich an den Bundesrat. (sda)
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