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Post erfüllt Grundversorgungsauftrag

Die Schweizerische Post hat ihren Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr 2018 erfüllt. Das attestiert ihr das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen übertrifft die Vorgaben des Bundesrats.
Hat ihren Grundversorgungsauftrag 2018 beim Zahlungsverkehr erfüllt: Logo der Post am Hauptsitz in Bern. (Archivbild)
Hat ihren Grundversorgungsauftrag 2018 beim Zahlungsverkehr erfüllt: Logo der Post am Hauptsitz in Bern. (Archivbild)
Um das Attest zu erstellen, überprüfte das Bakom als zuständige Aufsichtsbehörde den Jahresbericht der Post, wie es am Donnerstag mitteilte.

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