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Namensstreit um Otto's zurück an Vorinstanz

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Discounters Otto's im Namensstreit mit der deutschen Otto Group teilweise gutgeheissen. Es hebt den Entscheid der Vorinstanz auf und schickt den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurück.
Das Bundesgericht hiess Otto's Beschwerde im Namensstreit teilweise gut. (Archivbild)
Das Bundesgericht hiess Otto's Beschwerde im Namensstreit teilweise gut. (Archivbild)
Im November 2018 war es noch umgekehrt, da hatte der deutsche Otto gegen den Schweizer Otto's obsiegt: Das Luzerner Kantonsgericht wies die Klage des Schweizer Discounters gegen die deutsche Otto Group ab.

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