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Hanfblüten unterstehen Tabakgesetz nicht

Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt unterstehen nicht der Tabaksteuer. Es fehlt dafür die gesetzliche Grundlage. Die Tabaksteuer von 25 Prozent auf den Verkaufspreis fällt per sofort weg. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei Produktionsfirmen gutgeheissen.
Die Tabaksteuer auf Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt entfällt per sofort, hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
Die Tabaksteuer auf Hanfblüten mit tiefem THC-Gehalt entfällt per sofort, hat das Bundesgericht entschieden. (Archivbild)
In der Gesetzgebung zur Tabaksteuer seien Cannabisblüten nicht explizit erwähnt, hält das Bundesgericht in seinen Urteilen fest, die am Dienstag bekannt wurden.

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