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Adidas-Niederlage im Markenstreit

Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts einen Teil seiner Drei-Streifen-Markenrechte verloren. Die Entscheidung vom Mittwoch beschränkt sich nach Darstellung des Unternehmens auf eine spezielle Ausführung.
Adidas kann für sein berühmtes "Drei-Streifen"-Logo in der EU keinen umfassenden Markenschutz reklamieren. (Archivbild)
Adidas kann für sein berühmtes "Drei-Streifen"-Logo in der EU keinen umfassenden Markenschutz reklamieren. (Archivbild)
Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen blieben unberührt. Die Luxemburger Richter erklärten am Mittwoch, das Unternehmen habe nicht bewiesen, dass das Zeichen aus drei ...

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