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Millionenbetrug: Staatsanwaltschaft will härtere Strafe

Mitte Oktober ist ein ehemaliger Präsident des Strafgerichtshofs wegen Untreue, gewerbsmässigen Betruges, Veruntreuung und Geldwäscherei zu weiteren zwei und damit insgesamt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Korrigenda: Die Meldung in der heutigen Printausgabe des Vaterlandes, wonach der Verurteilte in Berufung geht, ist nicht korrekt.

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