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Teilweise massiver Abbau der Reserven

Eine Frist im Behindertengleichstellungsgesetz stellt einige Gemeinden vor grosse Herausforderungen – es muss noch viel investiert werden.
Seit 1. Januar 2019 müssen auch ältere öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet sein.	Bild: iStock
Seit 1. Januar 2019 müssen auch ältere öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet sein. Bild: iStock
Am 1. Oktober 2007 ist das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Dieses sieht bestimmte Anpassungsfristen für Bauten und Anlagen vor.

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