­
­

Diskriminierung: Liechtenstein einen Schritt voraus

Mit der geplanten Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm soll sich in der Schweiz die rechtliche Handhabe ändern. Am 9. Februar wird das Schweizer Stimmvolk darüber befinden. Liechtenstein hat hier schon gehandelt.
Diskriminierung
Paragraf 283 des liechtensteinischen Strafgesetzbuches schützt Menschen unter anderem vor ­öffentlicher Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts.
Die gegenwärtige Gesetzeslage in der Schweiz erlaubt es einem Individuum, sich strafrechtlich zur Wehr zu setzen, wenn es aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert oder angegriffen wird.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­