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Bei Amtsmissbrauch drohen bis fünf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft wirft der ehemaligen Regierungsrätin und ihrem Generalsekretär Straftaten vor. Der vorgeworfene Missbrauch der Amtsgewalt kann gemäss Strafgesetz mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft werden.
Sondersitzung Juli, Vaduz
Die Staatsanwaltschaft hat am 28. 5. 2020 Anklage gegen die ehemalige Regierungsrätin und den ehemaligen Generalsekretär René Schierscher wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §302 Abs. 1 StGB eingebracht.
Vor einem Jahr, bei der Behandlung des Rechenschaftsberichts im Landtag, brachte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) die «Berateraffäre» erstmals an die Öffentlichkeit.

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