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Sonntagspresse zu Lohnschutz und AHV-Alter

Häufige Verstösse beim Lohnschutz, Zuspruch für ein höheres Frauenrentenalter und Schweizer in ausländischen Gefängnissen: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen. Die Schlagzeilen in nicht verifizierten Meldungen:
Auch auf dem Bau: Schweizer Behörden sanktionieren im Schnitt jeden Tag zehn Firmen wegen Verstössen gegen den Lohnschutz. Betroffen sind viele ausländische Klein- und Einmannbetriebe. (Symbolbild)
Auch auf dem Bau: Schweizer Behörden sanktionieren im Schnitt jeden Tag zehn Firmen wegen Verstössen gegen den Lohnschutz. Betroffen sind viele ausländische Klein- und Einmannbetriebe. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

"NZZ am Sonntag":

Die Schweizer Behörden sanktionieren im Schnitt jeden Tag zehn Firmen wegen Verstössen gegen den Lohnschutz. Dies geht aus einer Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor, über die die "NZZ am Sonntag" berichtet. In den letzten fünf Jahren ahndeten demnach die Kantone in über 19'200 Fällen Firmen wegen Verstössen gegen die flankierenden Massnahmen. Sie müssen sich an den Kosten der Kontrollen beteiligen, eine Busse von bis zu 30'000 Franken bezahlen oder eine Sperre hinnehmen. Rund 1400 Betriebe dürfen derzeit in der Schweiz vorübergehend keine Aufträge mehr ausführen. Unter den Sündern finden sich viele Klein- und Einmannbetriebe aus gut 30 Ländern. Häufig kommen die fehlbaren Firmen aus Deutschland (36,8 Prozent), Italien (30,7) oder der Schweiz (6,0). Mitunter erwischt wurden aber auch bekannte Konzerne. So wurden Vertretungen von ABB, Lidl, Nokia, Bombardier oder der deutschen Bosch-Gruppe geahndet. Zudem finden sich auf der Liste deutsche Niederlassungen von prominenten Schweizer Firmen wie Swiss Post Solutions, die der Schweizerischen Post gehört. Die meisten Sanktionen hat der Kanton Tessin verhängt. Dahinter folgen mit Zürich und Bern zwei grosse Kantone mit wohl auch verhältnismässig vielen Aufträgen. Allgemein dominierten der Zeitung zufolge Sanktionen im Zusammenhang mit den Meldevorschriften und der 8-Tage-Regel, gemäss der Unternehmen aus der EU einen Auftrag in der Schweiz mindestens acht Tage vorab den Schweizer Behörden melden müssen. Andere Sünder verweigerten Auskunftspflichten oder ignorierten Bussen. In etlichen Fällen ging es um die Missachtung der minimalen Löhne und Arbeitsbedingungen. In der Schweiz wird derzeit rund um das geplante Rahmenabkommen mit der EU auch über eine umstrittene Anpassung der Lohnschutzmassnahmen diskutiert. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP) will dazu Gespräche mit den Sozialpartnern und den Kantonen aufnehmen. Im Zentrum steht die 8-Tage-Regel, die der EU ein Dorn im Auge ist.

"SonntagsBlick":

Die jüngsten Vorschläge des Bundesrats für eine Reform der AHV kommen einer Umfrage zufolge beim Volk weitaus besser an als bei den Parteien. Demnach sprach sie eine klare Mehrheit für ein höheres Rentenalter für Frauen und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Gemäss der vom "SonntagsBlick" veröffentlichten repräsentativen Studie des Forschungsinstituts GFS Bern unter 1336 Befragten sprachen sich zwei Drittel eher oder sogar voll für eine Erhöhung des Frauenrentenalters von heute 64 auf 65 Jahre aus. 16 Prozent waren mit einer Erhöhung überhaupt nicht einverstanden, 18 Prozent eher nicht einverstanden. Die Männer stimmten mit 78 Prozent deutlich zu; bei den Frauen waren es immerhin 54 Prozent. Ebenfalls fast zwei Drittel der Befragten würden für eine Sanierung der AHV auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,9 Prozentpunkte akzeptieren - der Bundesrat schlägt aktuell eine Erhöhung des Normalsatzes von 1,5 auf 9,2 Prozent vor. 23 Prozent der Befragten waren voll für eine Erhöhung, 41 Prozent eher einverstanden. Eher nicht einverstanden dagegen waren 20 Prozent, 13 Prozent überhaupt nicht. Drei Prozent hatten keine Meinung oder wussten keine Antwort. Erhöhungen und Senkungen des Frauenrentenalters sind in der Schweiz bisher mehrfach an der Urne gescheitert - zuletzt im September 2017.

"SonntagsZeitung"/"Le Matin Dimanche":

Derzeit sitzen über 200 Schweizer in ausländischen Gefängnissen und müssen vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) betreut werden. Die meisten Inhaftierten kamen in europäischen Ländern mit dem Gesetz in Konflikt, wie die "SonntagsZeitung" berichtet. Im Schnitt wird jedes Jahr rund 250 Schweizer Bürgern im Ausland die Freiheit entzogen - das sind rund fünf pro Woche. Von den 204 im Ausland Inhaftierten, die das EDA derzeit betreut, befinden sich 22 in Frankreich und 20 in Deutschland. Weitere 17 Personen haben es mit der spanischen Justiz zu tun, und 12 sind in thailändischer Haft. 11 Schweizer sind in Italien im Gefängnis, 10 in den USA. Rund ein Drittel ist wegen Drogendelikten hinter Gittern. Von den Übrigen wurden mehrere wegen Vermögensdelikten oder Raub und Diebstahl verhaftet, andere haben gegen die Aufenthaltsbedingungen verstossen oder werden wegen eines Auslieferungsbegehrens festgehalten. Generell nehmen Schweizer fernab ihrer Heimat die Dienste des EDA immer häufiger in Anspruch: 2017 unterstützte das Aussendepartement 832 Schweizer Bürger im Rahmen des konsularischen Schutzes - das entspricht einer Zunahme von 80 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Gründe sind neben Verhaftungen etwa Todesfälle, Unfälle, Krankheiten oder Hilfe bei der Suche nach vermissten Personen.

"Zentralschweiz am Sonntag":

Wer bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gefährdungsmeldungen missbraucht, um unbescholtene Bürger zu denunzieren, riskiert eine Strafe. Dies berichtet die "Zentralschweiz am Sonntag" mit Blick auf einen Fall aus dem Kanton Luzern. Dort hatte ein Mann seine Nachbarin bei der Kesb gemeldet und gegenüber einem Gericht als psychisch krank dargestellt. Das kostet ihn nun 4000 Franken Gerichtskosten - zudem verhängte das zuständige Bezirksgericht wegen übler Nachrede eine bedingte Geldstrafe von 1400 Franken. Gerichte würden es nicht tolerieren, wenn solche Meldungen missbraucht würden, sagte Diana Wider, Generalsekretärin der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes). Sie empfiehlt bei Gefährdungsmeldungen keine Diagnosen zu stellen, sondern die Meldung in der Möglichkeitsform abzufassen. Zudem soll auffälliges Verhalten möglichst sachlich umschrieben werden.

"SonntagsZeitung":

Das grosse Wettrüsten in den Alpen: In den Schweizer Bergen stehen immer mehr Freizeit-Installationen, wie eine Erhebung der Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness zeigt. Sie zählte laut "SonntagsZeitung" aktuell 193 Funparks - von Rodelbahnen bis zu Seilparks. Zwischen 1980 und 1990 entstanden gerade mal acht dieser Attraktion, in den zehn Jahren darauf rund 40. Seit der Jahrtausendwende kamen nochmals über 130 hinzu. Mountain-Wilderness-Geschäftsführerin Maren Kern äusserte Kritik und sprach gegenüber der Zeitung von "einer Möblierung der Alpen". Die Tourismusbetriebe dagegen wollen mit den Anlagen sinkende Erträge im Wintersportgeschäft wettmachen. Die fetten Wintertourismusjahre seien vorbei, sagte Stefan Forster, Experte für Tourismus an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Im alpinen Tourismus sei ausschlaggebend, dass Destinationen und Bergbahnen auch in den Sommer investierten. Laut Seilbahnen Schweiz sanken seit 2007 die Erträge des Personenverkehrs im Winter um 25 Prozent, im Sommer stiegen sie um 75 Prozent.

"Le Matin Dimanche":

In den Innenstädten gehen reihum die Ladenlichter aus. Die Westschweizer Zeitung "Le Matin Dimanche" berichtet unter Berufung auf mehrere Studien, dass zwischen 2010 und 2017 rund 6000 Verkaufsstellen in den Stadtzentren geschlossen wurden. Im vergangenen Jahr standen 104'000 Quadratmeter freie Verkaufsfläche zur Verfügung, gegenüber 90'000 im Jahr davor. Der Trend dürfte auch 2018 anhalten. Die Direktorin des Schweizerischen Städteverbands, Renate Amstutz, verweist dabei auf den elektronischen Handel, der begonnen habe, das Verhalten der Bevölkerung grundlegend zu verändern. Mittlerweile existieren in der Schweiz gegen 10'000 Online-Shops. Der Umsatz liegt bei 8,6 Milliarden Franken. Einen Einfluss haben den Angaben zufolge auch die grösseren Einkaufszentren, die ausserhalb der Innenstädte entstanden sind.

"Zentralschweiz am Sonntag"/"Ostschweiz am Sonntag":

Hirtenhunde zur Abwehr von Raubtieren halten auch Menschen von ihren Herden fern. Das führt zunehmend zu Konflikten mit Freizeitsportlern im Berggebiet, wie die Zeitungen "Zentralschweiz am Sonntag" und "Ostschweiz am Sonntag" berichten. 2017 wurden 19 Personen von Herdenschutzhunden gebissen. Im Jahr davor waren es lediglich neun Vorfälle gewesen, wie aus dem jüngsten Jahresbericht der Fachstelle Herdenschutz hervorgeht. Bei zwei Dritteln der Fälle floss Blut beim Opfer. Die anderen kamen mit Kratzern und Blutergüssen davon. Die Gründe für die Verdoppelung der Vorfälle sind der Zeitung zufolge nicht klar. Sicher sind mehr Hunde im Einsatz: Die Zahl der vom Bund anerkannten Schutzhunde stieg von 203 auf 221. Daneben dürfte das gute Wetter und die damit verbundene Zahl der Freizeitsportler in den Bergen eine Rolle gespielt haben. Die Hunde seien demnach zunehmend gereizt, wenn sie sich öfter gestört fühlten. Fachleute empfehlen, Gebiete mit Schutzhunden nach Möglichkeit zu umgehen. Lasse sich eine Durchquerung nicht vermeiden, sollten Passanten möglichst weit entfernt und langsam an der Herde vorbeigehen, Velofahrer sollen absteigen. Dringend abgeraten wird davon, eine bewachte Weide mit anderen Hunden zu betreten.

"NZZ am Sonntag":

Die Basler Staatsanwaltschaft hat dreizehn weitere Gewalttäter identifiziert, die im Frühling an einer Strassenschlacht nach einem Fussballmatch in Basel beteiligt gewesen waren. Die mutmasslichen Schläger aus dem Umfeld des FC Basel und des FC Zürich hätten im Juli identifiziert werden können, berichtet die "NZZ am Sonntag" unter Berufung auf einen Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie seien jedoch nicht verhaftet worden. Dennoch drohten ihnen Strafen wegen Angriffen, Raufhandels und Körperverletzungen sowie Sachbeschädigungen. Sieben Schläger sind schon länger überführt. Sie sassen vorübergehend in Untersuchungshaft. Das Spiel vom 19. Mai zwischen dem FC Basel und dem FC Luzern beschäftigt die Justiz, weil Zürcher Gewalttouristen nach dem Spiel, in das ihre Klubs FCZ und GC gar nicht involviert waren, Basel-Anhänger attackierten. Inzwischen machte die Staatsanwaltschaft insgesamt 20 Personen aus, die an den gewalttätigen Auseinandersetzungen mitwirkten. Drei Viertel davon sind FCZ-Anhänger, ein Viertel werden den FC-Basel-Fans zugerechnet. (sda)

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