SBB-Mitarbeiter wegen Bestechung angeklagt
Der Projektleiter im Bereich von Elektroanlagen soll von April 2003 bis März 2014 unrechtmässig 604 Aufträge an zwei Firmen vergeben haben und sich sowie diesen Unternehmen unrechtmässige finanzielle Vorteile verschafft haben. Das geht aus den angekündigten Verhandlungsterminen auf der Website des Bundesstrafgericht hervor. Den Fall publik machten am Mittwoch die Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund".
Der angeklagte SBB-Mitarbeiter soll von den beiden Unternehmen 1,8 Millionen Franken erhalten haben. Die in Rechnung gestellten Arbeiten seien aber grösstenteils nicht ausgeführt worden, wodurch der SBB ein Schaden von mindestens 1,2 Millionen Franken entstanden sei, heisst es weiter.
Dem Projektleiter wird weiter vorgeworfen, für Auftragsvergaben der SBB an eine weitere Firma von deren zwei Geschäftsführern sowie von einer weiteren Person nicht gebührende Vorteile von 400'000 Franken angenommen zu haben. Angeklagt sind deshalb auch diese drei Personen. Sie sollen dem Projektleiter diese Vorteile gewährt haben.
Die angeklagten Straftatbestände lauten auf mehrfache ungetreue Amtsführung, Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung, sich bestechen lassen, Bestechen, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Betrug, gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei.
Die SBB treten vor dem Bundesstrafgericht als Privatklägerin auf. Verhandlungsbeginn ist der 5. Juni. Für den Prozess sind drei Tage, plus ein Reservetag, vorgesehen.
SBB kennt seit 2015 Verhaltenskodex
Auf Anfrage erklären die SBB, dass sie in den letzten Jahren "viel unternommen" hätten - etwa die Einrichtung einer Compliance-Meldestelle. "Seit 2015 besteht ein verbindliches Regelwerk, das den Verhaltenskodex wie die Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen und jegliche Form der Bestechung klar regelt", sagte Mediensprecher Christian Ginsig.
Die SBB legten grossen Wert darauf, dass sich ihre Mitarbeitenden im Geschäftsalltag an die gesetzlichen Vorgaben halten und hohen ethischen Ansprüchen genügen. So müsse jede Beschaffung, die 1000 Franken übersteige, vom zentralen Einkauf autorisiert werden. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.